Patienteninfo bei Abholung des E-Rezeptes zum 01.01.2024 Wichtig!
Die Versichertenkarte muß immer erst am Anfang des Quartals eingelesen sein, bevor wir ein Rezept ausstellen können! Es können auch keine Rezept-Vorbestellungen auf Anrufbeantworter ohne vorheriges Einlesen der Versichertenkarte bearbeitet werden!! Ihre Versichertenkarte wurde erfolgreich eingelesen. Somit können wir Medikamente, die Sie sonst auf einem „rosa Rezept“ bekommen haben, für dieses Quartal als E-Rezept verordnen. Dieses können Sie einfach in der Apotheke durch Stecken der Versichertenkarte abrufen. So sparen wir in Zukunft Wege und Papier! Es ändert sich in unserer Rezept-Bestell-Organisation nicht viel, wie auch bisher ist das Rezept erst am Folgetag fertig. Dieses gilt nicht für Privat-Rezepte (blaues Rezept) oder Hilfsmittel-Rezepte, diese müssen Sie bitte wie bisher in der Praxis abgeholt werden! Sollte Ihr Medikament dort nicht verfügbar sein, waren Sie schneller als wir, auch wir brauchen Zeit für sorgfältige Arbeit. Also einfach am Folgetag erneut versuchen! Sollte es dann nicht klappen, melden Sie sich bitte bei uns: vermutlich hatten wir eine Rückfrage, aber Sie noch nicht erreicht. Ein Quartal beginnt am 01. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober, bitte dann immer wieder die Krankenkassenkarte neu vorlegen! Bitte denken Sie auch daran am Anfang des Jahres uns Ihre Befreiung von der Zuzahlung vorzulegen, damit es im Computer notiert ist und das richtige Kreuzchen auf dem E-Rezept steht. Weiter Informationen erhalten Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Informationen zu Impfungen
Ab Ende September werden wir voraussichtlich über den aktuellen Grippeimpfstoff für die Grippesaison 2023/2024 und für den aktuellen, angepassten COViD-Impfstoff, der zur Auffrischung zugelassen ist, in unserer Praxis verfügen.
Der Impfstoff gegen die saisonale Grippe wird wie bisher in Einzeldosen zur Verfügung stehen.
Leider wird der Impfstoff gegen die COViD-Impfung weiterhin nur so zur Verfügung stehe, dass er einzeln vor der Impfung auf Spritzen aufgezogen werden muss.
Wir bitten deshalb um vorherige Kontaktaufnahme über die bekannten Kanäle, damit wir die Impfungen unkompliziert durchführen können und möglichst keine Impfdosen verwerfen müssen.
Beide Impfungen sind für alle Personen ab 60 Jahre empfohlen, ebenso auch für jüngere Menschen mit chronischen Erkrankungen, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Personen mit erhöhter Gefährdung. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Patienten mit infektiösen Erkrankungen
Kommen Sie bitte nicht ohne Absprache in unsere Praxis – zu Ihrem Schutz, aber auch zu unserem Schutz und zum Schutz von älteren / immunsupprimierten Patienten. Nur nach Absprache können wir den Praxisablauf unter Beachtung und Sicherstellung der Abstands- und Hygieneregeln organisieren.
Bitte melden Sie sich in jedem Falle, insbesondere aber wenn Sie Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Hals- und Kopfschmerzen oder Fieber haben, aber auch Durchfall und/oder Erbrechen telefonisch in unserer Praxis.
Vielen Dank.
Ihr Praxisteam